Allgemeine Information

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Zu den im Psychotherapiegesetz festgehaltenen Vorgaben kommen dementsprechend jene Anforderungen hinzu, die für Studiengänge an österreichischen Universitäten gelten. Beispiele dafür sind etwa die kontinuierliche Überprüfung des erworbenen Wissens qua Beurteilung des Studienerfolgs sowie die Ausrichtung der Lehre an europäischen (z.B. Bologna-Prozess) und österreichischen Universitätsstandards (z.B. NQR) um internationale Vergleichbarkeit, Mobilität und Anrechenbarkeit auf andere Studien zu erleichtern.

Wozu dieser universitäre Anspruch?

Psychotherapie ist als transdisziplinäre Wissenschaft und eigenständiger Beruf im Schnittpunkt von Natur-, Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften angesiedelt. Der/die Psychotherapeut/in fokussiert nicht Krankheiten die es zu heilen gilt, sondern Störungen der Persönlichkeitsentwicklung. Der/die Psychotherapeut/in ist vorrangig ein/e Begleiter/in seiner/ihrer PatientInnen, die es zu verstehen gilt. Bloße Empathie reicht allerdings nicht, um Menschen mit jeweils individueller, gesellschaftlicher und kultureller Sozialisation in ihren Wünschen und Zwängen zu verstehen und psychotherapeutisch zu wirken. PsychotherapeutInnen müssen in der Lage sein, sich in Lebenszusammenhänge einzufühlen, die von der eigenen Erfahrung abweichen. Über die eigenen Begrenzungen hinausblicken zu können, erfordert eine entsprechende Schulung und bedarf möglichst universell gebildeter Personen.

AbsolventInnen des ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum verfügen über

  • Kenntnisse psychotherapeutischer Theorien und methodischer Handlungskonzepte,

  • die Kompetenz, ihre spätere fachspezifische Orientierung möglichst unabhängig und entsprechend den eigenen Interessen zu wählen und diese Entscheidung aus dem Verständnis der bevorzugten Schule wie auch in Abgrenzung zu anderen Schulen argumentativ begründen zu können,

  • psychologisches und medizinisches Basiswissen,

  • die Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wissenschaftlichem Handeln und den daraus resultierenden Erkenntnissen in Verbindung mit der Kompetenz, die jeweiligen gesellschaftspolitischen Implikationen im Wandel von wissenschaftlichen Konzeptualisierungen kritisch zu reflektieren,

  • Wissen von gesellschaftlichen, kulturellen Zusammenhängen,

  • ethische Grundkenntnisse und berufsethische Reflexionskompetenz,

  • Kenntnisse des Berufsfeldes verbunden mit der Fertigkeit zur Vernetzung mit anderen helfenden Berufen im biopsychosozialen Bereich,

  • Kenntnisse und (selbst)kritisches Interpretationsvermögen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit im biopsychosozialen Feld,

  • ausgeprägte soziale Kompetenzen, insbesondere hinsichtlich der Selbstreflexion und der Analyse von Gruppenprozessen, sowie

  • ästhetische Kenntnisse und Kompetenzen.

Die Lehrgangsleitung hält eine weitere Akademisierung der Psychotherapieausbildung für wünschenswert und versucht in Kooperation mit VertreterInnen der Universitäten Wien, Innsbruck und Klagenfurt die Einrichtung eines ordentlichen Studiums der Psychotherapiewissenschaften zu etablieren. Dieses Universitätsstudium soll einen Großteil der theoretischen und einen kleineren Teil der praktischen Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin einschließen, sodass für zukünftige PsychotherapeutInnen die Möglichkeit akademischer Abschlüsse gegeben ist.

 

Informations- & Beratungszeiten

Mo: 16-18 Uhr & Mi: 9-11 Uhr

Am 6. und 13.2. entfallen die Sprechstunden.

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Sprechstunde der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung

Ass.-Prof. Dr. Brigitte Verlic
Montag, 11-12 Uhr
(Voranmeldung unter 0316/380-5760)

Aktuelle Lehrgangsplätze

Freie Plätze ULG 2012: 0
Auf der Warteliste: 13 Personen
Beginn: 1. Oktober 2012
Dauer: 4 Semester

Freie Plätze Kurzcurriculum Psychologie (KCP) 2012: 2
Beginn: 1. Oktober 2012
Dauer: 3 Semester