Voraussetzung für Aufnahme in den Lehrgang (KCP) ist ein positiver Bescheid der Lehrgangsleitung über einen schriftlich zu stellenden Aufnahmeantrag. Der kostenpflichtige Aufnahmeantrag beinhaltet jedenfalls
- allgemeine Angaben zu Ihrer Person,
- den Nachweis über den erfolgreich abgelegten ersten Studienabschnitt in Psychologie (Studienplan 2002) und
- eine persönliche Stellungnahme zur Motivation für den Beginn der Psychotherapieausbildung.
Bei auftretendem Klärungsbedarf kann zudem ein persönliches Gespräch mit der Lehrgangsleitung erforderlich sein. Die Aufnahme in den Lehrgang (KCP) kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze und unter Nachweis aller gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfolgen. Über die Aufnahme in den Lehrgang entscheidet die Lehrgangsleitung. Erst nach dem durch die wissenschaftliche Leitung positiv beschiedenen Aufnahmeantrag kann die persönliche Aufnahme in den Lehrgang erfolgen.
Das Aufnahmeformular (KCP) finden Sie hier.
Die Anmeldung wird persönlich vorgenommen und ist erst mit der fristgerechten Einzahlung der Grundgebühr gültig. Eine allfällige Rückerstattung der Grundgebühr ist nur bei Nachbesetzung bis zum Ende der Inskriptionsfrist möglich. Eine Bearbeitungsgebühr wird allenfalls einbehalten.








