Psychotherapie ist als Heilverfahren und –beruf eine eigenständige Fachdisziplin, „in der psychologische Gesichtspunkte eine überragende Bedeutung haben“ (Stumm, 1996, S. 30). In der psychotherapeutischen Arbeit wird transdisziplinär auf den Wissenstand anderer Berufsfelder (v.a. Psychologie und Medizin) zurückgegriffen und eine enge Kooperation mit anderen Fächern gepflegt. Diese Verwobenheit mit nahestehenden psychosozialen Fachbereichen und Professionen macht eine eindeutige Abgrenzung genauso schwierig wie wünschenswert. An dieser Stelle kann nur eine skizzenhafte Orientierung anhand wichtiger Leitdifferenzen in Bezug auf einige angrenzende Berufs- oder Tätigkeitsfelder gegeben werden.
Psychotherapie als Heilverfahren und Selbsterfahrung
Grundsätzlich erfolgt die psychotherapeutische Behandlung von psychosozial oder psychosomatisch bedingten Leidenszuständen „mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern“ (PthG § 1 zitiert nach Kierein et al., 1991, S. 87f.). Bereits in dieser Zielsetzung wird eine Differenz zwischen Krankenbehandlung und Selbsterfahrung bzw. Persönlichkeitsentwicklung sichtbar.
„Jede anerkannte psychotherapeutische Methode kann als Heilverfahren zum Zwecke der Krankenbehandlung eingesetzt werden, aber auch als der Persönlichkeitsentwicklung dienende Technik“ (Stumm, 1996, S. 33).
Wenngleich manche Übergänge fließend sein mögen, ist eine Differenzierung von Psychotherapie als Heilbehandlung und Selbsterfahrung angezeigt, weil damit unter Umständen nicht nur je eigene Ziele und Methoden, sondern auch sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen einhergehen. Der inhaltliche Unterschied zwischen Psychotherapie als Heilverfahren und psychotherapeutischer Arbeit zum Zwecke der Persönlichkeitsentfaltung besteht demnach zum einen im Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer diagnostizierbaren Störung mit Krankheitswert und zum anderen in der dadurch veränderten Zielsetzung (siehe Tabelle 1).
Tabelle 1: Psychotherapie als Heilverfahren und Selbsterfahrung
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Psychotherapie |
Krankheitswertige Störung |
Zielsetzung |
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als Heilverfahren oder Krankenbehandlung |
liegt vor |
Milderung/Beseitigung der Symptome, Änderung gestörter Verhaltensweisen und Einstellungen |
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als Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsentwicklung |
liegt nicht vor |
Erweiterung persönlicher Möglichkeiten, persönliches Wachstum, Selbstverwirklichung, persönlicher Erkenntnisgewinn |
Es kann also von Psychotherapie in einem engeren (als Heilverfahren oder Krankenbehandlung) und in einem weiteren Sinn (als Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsentwicklung) gesprochen werden. So problematisch dieser weiche Psychotherapiebegriff auch ist, ermöglicht er doch eine Abgrenzung von anderen Selbsterfahrungsangeboten.
Psychotherapeutische und andere Selbsterfahrungsangebote
Psychotherapie als Mittel zur Selbsterfahrung oder Persönlichkeitsentwicklung gerät oft in Nachbarschaft und Konkurrenz zu esoterischen (z.B. Core Energetics, Rebirthing,...) oder dezidiert als religiös ausgewiesenen (z.B. Christotherapie, Hagiotherapie,...) Angeboten. Das hier wesentliche Abgrenzungskriterium ist die wissenschaftliche Fundierung psychotherapeutischer Arbeit. Im Unterschied zu esoterischen „Methoden“ beruht psychotherapeutische Selbsterfahrung nicht auf (geheimem, privat offenbartem) Offenbarungswissen (auserwählter LehrmeisterInnen oder HeilerInnen), sondern auf wissenschaftlich überprüften oder zumindest überprüfbaren, d.h. intersubjektiv nachvollziehbaren Annahmen, die wissenschaftlicher Kritik ausgesetzt werden. Dementsprechend wird in der Zielformulierung seriöser psychotherapeutischer Angebote auch nicht von spiritueller oder kosmischer Heilung etc. die Rede sein (1). Überhaupt würde eine Therapieabsicht in den Bereich Psychotherapie als Heilbehandlung fallen, der in der Regel aus praxeologischen Überlegungen von psychotherapeutischen Selbsterfahrungsangeboten unterschieden wird. Ähnliche Kriterien gelten für die Abgrenzung von vielfältigen Angeboten, die sich eklektizistisch (2) oder reduktionistisch psychotherapeutischer Interventionen bedienen. Etwas schwieriger fällt die inhaltliche Unterscheidung von Anbietern, die einen wissenschaftlichen Status ernsthaft anstreben, sich selbigen aber erst erarbeiten müssen. Auf formaler Ebene liegt der Unterschied in der Anerkennung durch das zuständige Bundesministerium (BMGF). Tabelle 2 versucht eine idealtypische Abgrenzung psychotherapeutischer Selbsterfahrung von den soeben skizzierten Angeboten. In der Praxis kann es mitunter durchaus zu Mischformen kommen (vgl. Jaeggi, 2004).
Tabelle 2: Psychotherapeutische Selbsterfahrung in Abgrenzung zu anderen Angeboten
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Angebot |
Grundlagen |
Zielsetzungen |
BM-Anerkennung |
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Psychotherapeutische Selbsterfahrung |
wissenschaftlich überprüft oder überprüfbar, aktiv im wissenschaftlichen Diskurs |
Erweiterung persönlicher Möglichkeiten, persönliches Wachstum, kein Heilsversprechen, Selbstverwirklichung, persönlicher Erkenntnisgewinn |
ja |
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Esoterische oder als religiös ausgewiesene Selbsterfahrung |
Religiöses oder esoterisches Offenbarungs-wissen, oft verknüpft mit (pseudo)wissen-schaftlichen Erkenntnissen, zumeist inaktiv im wissenschaftlichen Diskurs oder sich betont davon abhebend |
spirituelle Heilung und Reinigung, kosmische Integration/Reinkarnation, persönliches Wachstum, Selbstverwirklichung |
nein |
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Eklektizistisches oder reduktionistisches, psychotherapieähnliches Angebot |
nur zum Teil wissenschaftlich überprüfbar, da zumeist willkürlich gemischter, inkonsistenter Theoriehintergrund |
Erweiterung persönlicher Möglichkeiten, persönliches Wachstum, Selbstverwirklichung, persönlicher Erkenntnisgewinn, gelegentlich Heilsversprechen |
nein, |
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Auf protowissenschaftlich-psychotherapeutischen Erkenntnissen beruhende Selbsterfahrung |
noch nicht ausreichend wissenschaftlich überprüft, jedoch grundsätzlich überprüfbar, aktiv im wissenschaftlichen Diskurs |
Erweiterung persönlicher Möglichkeiten, persönliches Wachstum, kein Heilsversprechen, Selbstverwirklichung, persönlicher Erkenntnisgewinn |
nein, |
Psychotherapie und Psychologie
Während die Psychotherapie im engeren Sinne an Leidenszusammenhängen anknüpft und primär auf die Behandlung krankheitswertiger Störungen ausgerichtet ist, beschäftigt sich die Humanpsychologie als umfassendes akademisches Fach mit dem „Verhalten, Erleben und Bewußtsein des Menschen, deren Entwicklung über die Lebensspanne und deren innere (im Individuum angesiedelte) und äußere (in der Umwelt lokalisierte) Bedingungen und Ursachen“ (Zimbardo, 1992, S. 1). Als wissenschaftliche Ziele der Psychologie gelten Beschreibung, Erklärung, Vorhersage und Kontrolle/Beeinflussung des menschlichen Verhaltens, Handelns, Erlebens und Bewusstseins (vgl. Zimbardo, 1992, S. 2ff.). Im Rahmen des Gesundheitswesens tritt die Psychologie vor allem als Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie in Erscheinung. Es ist Aufgabe der Gesundheitspsychologie sich vornehmlich „mit der Förderung und Erhaltung von Gesundheit zu befassen und bei der Erstellung von Maßnahmen im Rahmen der Prävention und Behandlung mitzuwirken“ (Erl. der RV-PG zitiert nach Kierein et al., 1991, S. 43f.). Die Klinische Psychologie ist vor allem „auf den mit Problemen behafteten, psychisch gestörten, psychisch kranken Menschen und auf die psychischen Aspekte somatischer Erkrankungen konzentriert“ (Erl. der RV-PG zitiert nach Kierein et al., 1991, S. 43). Während die Gesundheitspsychologie aufgrund ihrer Schwerpunktsetzung auf Prävention und Rehabilitation noch einigermaßen von der Psychotherapie zu unterscheiden ist, fällt die Abgrenzung von der Klinischen Psychologie nicht so einfach. Berücksichtigt man die Weite des Aufgabenfeldes, kann man Psychotherapie als Teilbereich Klinischer Psychologie verstehen (vgl. Jaeggi et al., 1999). Der Hauptunterschied, der die Auffassung von Jaeggi et al. letztlich problematisch werden lässt, liegt jedoch in den unterschiedlich definierten und ausgestalteten Ausbildungsschwerpunkten von PsychotherapeutInnen und Klinischen PsychologInnen. Die Ausbildung zum/zur Klinischen Psychologen/in setzt einen Studienabschluss in Psychologie voraus. Der wissenschaftliche Referenzbereich ist demnach der aktuelle Stand wissenschaftlich-psychologischer Erkenntnisse und Methoden. Die Psychotherapieausbildung ist hingegen derzeit nicht als Universitätsstudium organisiert. Neben psychologischen, medizinischen und sozialwissenschaftlichen Inhalten werden in der Psychotherapieausbildung genuin wissenschaftlich-psychotherapeutische Methoden bzw. Erkenntnisse fokussiert, weshalb im Unterschied zum Psychologiestudium durchgängig besonderer Wert auf Selbsterfahrung und Lehrtherapie (3) gelegt wird. Vor dem Hintergrund der differierenden Ausbildungsansätze lässt sich somit sagen, dass klinische Psychologen/innen vor allem zu ExpertInnen für psychologische Interventionen und Diagnostik (4) herangebildet werden, wogegen PsychotherapeutInnen in erster Linie als SpezialistInnen für den therapeutischen Prozess und die ihm eigene Beziehungsgestaltung verstanden werden können.
Psychotherapie und Psychiatrie
Die Psychiatrie ist ein medizinischer Fachbereich, der von eigens dafür ausgebildeten Fachärzten/innen ausgeübt wird. Sie befasst sich mit der „Diagnose, Therapie und Rehabilitation von psychischen Erkrankungen unter Beachtung körperlicher Störungsursachen“ (Stumm, 1996, S. 37). So ist der Psychiatrie auch die Behandlung mit psychopharmakologischen Mitteln vorbehalten. Während in psychiatrischen Einrichtungen die medikamentöse Behandlung im Vordergrund steht, ist in der Psychotherapie das Veränderungsmittel primär psychologischer Art. War die biologische Psychiatrie lange Zeit die Gegenspielerin psychotherapeutischer Ansätze (vgl. Shorter, 2003), weicht dieses Konkurrenzverhältnis nach und nach einem Abbau gegenseitiger Vorurteile zugunsten einer effektiven Kooperation (vgl. Shorter, 2003; Stumm, 1996). Diese Kooperation ist besonders wünschenswert, weil mit einer professionell akkordierten Kombination von Psychotherapie und Psychopharmakotherapie unter Berücksichtigung differentieller Indikationsstellungen durchwegs die besten Behandlungsergebnisse erzielt werden können (vgl. z.B. Hohagen et al., 1997; Thomä & Kächele, 1997; Luborsky et al., 1975).
Psychotherapie und psychosoziale Beratung
Eine weitere Unterscheidung ist zwischen Psychotherapie und psychosozialer Beratung (5) vorzunehmen. In enger Anlehnung an eine Definition von Beck (1991, S. 38) kann Beratung im psychosozialen Kontext als freiwillige, kurzfristige, oft nur situative, soziale Interaktion zwischen ratsuchenden Individuen oder Organisationen und BeraterIn verstanden werden, die das Ziel verfolgt, im Beratungsprozess eine Entscheidungshilfe zur Bewältigung eines von der/dem Ratsuchenden vorgegebenen aktuellen Problems durch Vermittlung von Informationen und/oder Einüben von Fertigkeiten gemeinsam zu erarbeiten. Neben der unterschiedlichen beruflichen Qualifikation der HelferInnen ist der Unterschied von Psychotherapie und psychosozialer Beratung dadurch gekennzeichnet, dass Beratung nicht auf die Behandlung krankheitswertiger Leidenszustände ausgerichtet ist. Daraus ergibt sich, dass Dauer und Frequenz einer Beratung im Regelfall geringer anzusetzen sind als bei einer psychotherapeutischen Behandlung. In methodischer Hinsicht bedienen sich BeraterInnen in modifizierter Form jedoch auch jener Ansätze, die für die Psychotherapie entwickelt wurden (vgl. Stumm, 1996). Unter einem rechtlichen Gesichtspunkt betrachtet, unterscheidet sich z.B. die berufliche Tätigkeit von Lebens- und SozialberaterInnen als Gewerbe deutlich vom weisungsfreien Status des freien Berufes der Psychotherapeuten/innen (aber auch der Psychologen/innen).
Endnoten
(1) Anm.: Gemeinsam ist diesen unterschiedlichen Angeboten „ihre Überzeugung, daß irgendein höherer ‚Sinn’, eine Vorherbestimmung in ihrem Leben existiert; ein Sinn, der von einer übergeordneten Instanz geplant oder ‚gesehen’ wird“ (Jaeggi, 2004, S. 193). Die Letztursache psychischer (und somatischer) Störungen wird dementsprechend „in einer spirituellen Dimension“ (Jaeggi, 2004, S. 195) verortet.
(2) Anm.: Eklektizistisch ist im Unterschied zu eklektisch eindeutig mit einem pejorativen Beigeschmack versehen. Das Problem besteht nicht primär im Methoden- oder Theorie-Mix, sondern darin, dass eklektizistische Theorie- und Methodenmischungen nicht ausreichend überlegt sind (Konsistenzmangel) und selbst eine durchaus mögliche Wirksamkeit nicht schlüssig begründen können, weil eine tragfähige Gesamtkonzeption fehlt oder neuere Forschungsergebnisse dazu ignoriert werden müssten.
(3) Anm.: Das Psychologengesetz sieht weder im Rahmen des Psychologiestudiums noch in der klinisch- psychologischen Ausbildung Selbsterfahrungsanteile vor.
(4) Anm.: Die Anwendung klinisch-psychologischer Diagnostik ist gem. PG § 3 Abs. 2 lit. 1 den zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychologen/innen vorbehalten.
(5) Anm.: Psychosoziale Beratung wird zumeist „in Form von Lebens- und Sozialberatung, Ehe- und Familienberatung, Behindertenberatung oder auch Organisationsberatung“ (Stumm, 1996, S. 34) ausgeübt.
Literatur
Beck, M. (1991): Beratung als multiprofessionelles und kooperatives Handeln In: Beck, M., Brückner, G. & Thiel, H. U. (Hrsg.): Psychosoziale Beratung. KlientInnen - HelferInnen - Institutionen, Tübingen: dgvt, 37-42
Hohagen, F., Winkelmann, G., Rasche-Räuche, H., König, A., Trabert, W., Münchau, N., Geiger-Kabisch, C., Rey, E., Aldenhoff, J., Hand, I. & Berger, M. (1997): Ist die Kombination von Verhaltenstherapie mit einem Serotonin-Wiederaufnahmehemmer der alleinigen Verhaltenstherapie bei der Behandlung von Zwangsstörungen überlegen? In: Mundt, C., Linden, M. & Barnett, W. (Hrsg.): Psychotherapie in der Psychiatrie, Wien; New York: Springer, 199-207
Jaeggi, E., Rohner, R. & Wiedemann, P. M. (1999): Klinische Psychologie – Was ist das?. Eine Einführung aus sozialwissenschaftlicher Sicht, Genehmigte Lizenzausgabe, Weyarn: Seehamer [orig. 1990]
Jaeggi, E. (2004): Und wer therapiert die Therapeuten?, München: dtv
Kierein, M., Pritz, A. & Sonneck, G. (1991): Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz. Kurzkommentar, Wien: Orac
Luborsky, L., Singer, B. & Luborsky, L. (1975): Comparative studies of psychotherapies: Is it true that „everyone has won and all must have prizes“? In: Archives of general psychiatry 32, Chicago: American Medical Association, 995-1008
Shorter, E. (2003): Geschichte der Psychiatrie, Aus dem Amerikanischen von Yvonne Badal, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt [engl. orig. 1997]
Stumm, G. (1996): Informationen zur Psychotherapie In: Stumm, G., Brandl-Nebehay, A. & Fehlinger, F.: Handbuch für Psychotherapie und psychosoziale Einrichtungen, Unter Mitarbeit von Paul Gumhalter, Gabriele Jansky-Denk, Beatrix Teichmann-Wirth und Martin Voracek, Wien: Falter, 30-48
Thomä, H. & Kächele, H. (1997/1988): Lehrbuch der psychoanalytischen Therapie. Band 2: Praxis, 2. überarbeitete Auflage, Berlin; Heidelberg; New York; [u.a.]: Springer
Zimbardo, P. G. (1992): Psychologie, Bearbeitet und herausgegeben von Siegfried Hoppe-Graff und Barbara Keller, Übersetzt von Barbara Keller, 5., neu übersetzte und bearbeitete Auflage, Berlin [u.a.]: Springer [engl. orig. 1988]








