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Psychotherapie-Definition

Im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes (PthG) meint Psychotherapie - nach einer vielzitierten Definition (Strotzka, 1982) - einen bewusst geplanten, interaktionellen Prozess zwischen einer/einem oder mehreren PatientInnen und einer/einem oder mehreren PsychotherapeutInnen. In diesem Prozess geht es um die Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, welche in einem Konsensus (möglichst zwischen PatientIn, TherapeutIn und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden. Diese Beeinflussung erfolgt mit psychologischen Mitteln (durch Kommunikation: meist verbal, aber auch non-verbal) und das mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. Hingearbeitet wird in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomreduktion und/oder Strukturveränderung der Persönlichkeit).

Psychotherapie ist also, die von einer Krankheitslehre abgeleitete Art und Weise der Kommunikation, zur Behandlung von seelisch (mit)bedingten Krankheitszuständen und unterscheidet sich damit grundsätzlich von Ratschlägen, wie sie der "gesunde Menschenverstand" bzw. die allgemeine Lebenserfahrung nahelegen.

Um aus der Vielzahl von Methoden und Techniken, die alle in irgendeiner Form Einfluss auf die menschliche Psyche nehmen, jene herauszufiltern, welche den Anforderungen einer wissenschaftlichen Psychotherapie genügen, wurden Kriterien formuliert.

Sehr anschaulich erscheint der Kriterienkatalog der "Charta der Ausbildungsinstitutionen für Psychotherapie und der psychotherapeutischen Fachverbände in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Psychotherapieverband (SPV / ASP)" (Stumm & Wirth, 1994).

Metatheorie (allgemeine Grundlagen / Hintergrund)

  • Erkenntnistheorie (Wie erkenne ich die Welt?)
  • Anthropologie (Was ist der Mensch? Menschenbild)
  • Ethik (Was darf / was soll ich tun? Wertvorstellungen )
  • Wissenschaftstheorie (Definition der Wissenschaftlichkeit, Forschungsmethodik etc.)
  • Gesellschaftstheorie (Formen mitmenschlichen Zusammenlebens)
  • Geschichte der Psychotherapie, wissenschaftliche und historische Grundlagen, ihre Entstehung und Herkunft

Therapietheorie (allgemeine und spezielle Theorie der Psychotherapie)

  • Allgemeine Theorie (Begründung: Sinn, Möglichkeiten und Grenzen professioneller Psychotherapie)
  • Spezielle Theorie (Theorie des psychotherapeutischen Prozesses, z.B. Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Verhaltenstheorie etc.)
  • Persönlichkeitstheorie
  • Entwicklungstheorie
  • Gesundheits- und Krankheitsverständnis
  • Neurosenlehre inkl. Psychosomatik
  • Psychopathologie und Psychiatrie

Praxistheorie

  • Interventionslehre
  • Praxisfelder
  • Exploration und Diagnose
  • Indikation und Kontraindikation
  • Prognose
  • Berichte / Gutachten

Ähnlich aufgebaut, jedoch etwas komprimierter, ist jene Kriterienliste, die vom österreichischen Psychotherapiebeirat (beratendes Organ des Gesundheitsministers in allen fachlichen Fragen des Psychotherapiegesetzes) erstellt wurde und zur Prüfung jeder Schule herangezogen wird, die eine Anerkennung als fachspezifische Ausbildungseinrichtung anstrebt.

Literatur
Kierein, M., Pritz, A., & Sonneck, G. (1991). Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz. Kurzkommentar, Wien: Orac.
Strotzka, H. (1982). Psychotherapie und Tiefenpsychologie. Ein Kurzlehrbuch. Wien; New York: Springer.

Stumm, G. & Wirth, B. (Hrsg.). (1994). Psychotherapie. Schulen und Methoden. Eine Orientierungshilfe für Theorie und Praxis. Wien: Falter.

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