Definition nach Strotzka, 1982
Im Sinne des österreichischen Psychotherapiegesetzes (PthG) meint Psychotherapie - nach einer vielzitierten Definition (Strotzka, 1982) - einen bewusst geplanten, interaktionellen Prozess zur Beeinflussung von Verhaltensstörungen und Leidenszuständen, welche in einem Konsensus (möglichst zwischen Patient:in, Therapeut:in und Bezugsgruppe) für behandlungsbedürftig gehalten werden. Diese Beeinflussung erfolgt mit psychologischen Mitteln: Also durch Kommunikation (meist verbal, aber auch non-verbal) und das mittels lehrbarer Techniken auf der Basis einer Theorie des normalen und pathologischen Verhaltens. Hingearbeitet wird in Richtung auf ein definiertes, nach Möglichkeit gemeinsam erarbeitetes Ziel (Symptomreduktion und/oder Strukturveränderung der Persönlichkeit).
Psychotherapie ist also, die von einer Krankheitslehre abgeleitete Art und Weise der Kommunikation, zur Behandlung von seelisch (mit)bedingten Krankheitszuständen und unterscheidet sich damit grundsätzlich von Ratschlägen, wie sie der "gesunde Menschenverstand" bzw. die allgemeine Lebenserfahrung nahelegen.
Geschichte
Elementare psychotherapeutische Praktiken sind wahrscheinlich so alt wie die Menschheit. Psychotherapeutische Funktionen wurden im Laufe der Jahrhunderte z.B. in Form von religiös-magischer Heilkunst von Priestern und Ärzten ausgeübt.
Die Anfänge der wissenschaftlich fundierten Psychotherapie lassen sich jedoch erst in die jüngere Vergangenheit datieren. Der Beginn der professionellen, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhenden Psychotherapie wird mit Sigmund Freuds (1856-1939) erstem umfassenden Werk Die Traumdeutung (1900) oder mit dem von Joseph Breuer (1842-1925) und Sigmund Freud gemeinsam publizierten Fall der Anna O. in dem Aufsatz Über den psychischen Mechanismus hysterischer Phänomene (1893) bzw. mit den gemeinsamen Studien über Hysterie (1895) angesetzt. Trotz früher Vorläufer verhaltenstherapeutischer Ansätze, die zunächst den pädagogischen und nicht den therapeutischen Aspekt in den Vordergrund stellten, gilt die Begründung der Psychoanalyse für viele auch als Beginn der modernen Psychotherapie überhaupt.
Berufsausübung
Voraussetzungen für die Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste bzw. zur selbstständige Ausübung der Psychotherapie:
- Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
- erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
- Vollendung des 28. Lebensjahrs
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Deutschkenntnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
Anerkannte Psychotherapiemethoden
Psychoanalytische Methoden
- Analytische Psychologie (AP)
- Gruppenpsychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
- Individualpsychologie (IP)
- Psychoanalyse/Psychoanalytische Psychotherapie (PA)
- Psychoanalytisch orientierte Psychotherapie (PoP)
Tiefenpsychologisch fundierte Methoden
- Autogene Psychotherapie (ATP)
- Daseinsanalyse (DA)
- Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
- Hypnosepsychotherapie (HY)
- Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP)
- Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
- Transaktionsanalytische Psychotherapie (TA)
Humanistisch-existenzielle Orientierung
- Existenzanalyse (E)
- Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
- Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
- Integrative Gestalttherapie (IG)
- Integrative Therapie (IT)
- Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
- Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
- Psychodrama (PD)
Systemische Orientierung
- Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
- Systemische Familientherapie (SF)
Verhaltenstherapeutische Orientierung
- Verhaltenstherapie (VT)