Studentische Vertretung
Im Laufe des ersten Semesters erhalten die Studierenden eines jeden Jahrgangs die Möglichkeit, in geheimer Wahl zwei Lehrgangssprecherinnen/Lehrgangssprecher zur Vertretung ihrer Interessen gegenüber der/dem wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leiterin/Leiter zu wählen.