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Psychotherapiegesetz

Das am 1. Jänner 1991 zeitgleich mit dem Psychologengesetz (PG) in Kraft getretene Psychotherapiegesetz (PthG) vollzieht in konsequenter Fortsetzung der historischen Geschehnisse "nach zähem und harten Ringen und mehr als 50 Jahre nach dem Tode Sigmund Freuds die seit langem geforderte rechtliche, im gesellschaftlichen Bereich jedoch schon längst erfolgte Anerkennung von Psychotherapie als eine mit anderen gleichberechtigte wissenschaftliche Disziplin" (Kierein et al., 1991, S. 112).

Das PthG regelt, ausgehend von einer Berufsumschreibung (§ 1), die Psychotherapieausbildung und die dafür notwendigen Voraussetzungen sowie die Anerkennung entsprechender Ausbildungseinrichtungen (§ 2-9 und § 12), bis hin zur selbständigen Ausübung von Psychotherapie (§ 10-11). Des Weiteren werden die Berufsbezeichnung Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin geschützt (§ 13), die entsprechenden Berufspflichten (§ 14-16) definiert und die Führung einer Psychotherapeutenliste (§ 17-19), mit allen zur selbständigen Ausübung von Psychotherapie berechtigten Personen, durch den Bundeskanzler bzw. das zuständige Gesundheitsressort verfügt. Zur Beratung des Bundeskanzlers und zur Gutachtertätigkeit in Angelegenheiten des Psychotherapiegesetzes wird ein Psychotherapiebeirat eingerichtet (§ 20-22). Abschließend werden Strafbestimmungen (§ 23) bei Verstößen gegen das PthG verfügt, das Verhältnis zu anderen Vorschriften geklärt (§ 24), Übergangsbestimmungen erlassen (§ 25-26) und das Inkrafttreten des PthG mit 1. Jänner 1991 festgelegt.

Das PthG reagiert nach Homm et al. (1996, S. 23) mit der grundlegenden Miteinbeziehung biopsychosozialer Faktoren in sein Gesundheitsverständnis (PthG §1) auf die Definition der Weltgesundheitsorganisation von Gesundheit als "a state of complete physical, mental and social well-being and not merely the absence of disease or infirmity" (WHO,2014). Zugleich berücksichtigt es den Nachholbedarf in der Versorgungslage der Bevölkerung mit Psychotherapie (Kierein et al., 1991).

Literatur
Homm, M., Kierein, M., & Wimmer, A. (1996). Rechtliche Rahmenbedingungen für die selbständige Ausübung der Psychotherapie. In M. Homm, M. Kierein, R. Popp, & A. Wimmer (Hrsg.), Rahmenbedingungen der Psychotherapie (S.21-228). Wien: Facultas.
Kierein, M., Pritz, A. & Sonneck, G. (1991). Psychologen-Gesetz, Psychotherapie-Gesetz. Kurzkommentar, Wien: Orac.
WHO (2014). Constitution Of The World Health Organization, 48th ed., verfügbar unter: http://apps.who.int/gb/bd/PDF/bd48/basic-documents-48th-edition-en.pdf
(13.11.2018)

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