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Ausbildung

Die Ausbildung zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin ist in Österreich durch das Psychotherapiegesetz (PthG, BGBL 361/1990) geregelt und sieht zwei aufeinanderfolgende Ausbildungsteile vor: Das psychotherapeutische Propädeutikum, ein allgemeiner Teil, ist dem psychotherapeutischen Fachspezifikum, dem besonderen Teil, vorangestellt.

Der Zugang zur mindestens 3000 Stunden umfassenden Psychotherapieausbildung wird vom österreichischen Gesetzgeber weitgehend offen gehalten (vgl. PthG § 10). Diese offene, interdisziplinäre Regelung ist getragen vom Gedanken, dass die Psychotherapie sich historisch aus mehreren Wurzeln nährt, und von dem Wunsch, dass die psychotherapeutische Kompetenz wieder in die jeweiligen Ursprungsdisziplinen der einzelnen PsychotherapeutInnen zurückwirken möge.

"Die im Entwurf getroffene Lösung, den Zugang zu einer Psychotherapieausbildung möglichst offen zu gestalten, setzt in konsequenter Weise die Erkenntnis um, daß Psychotherapie – wie mehrfach ausgeführt – auf interdisziplinären Wurzeln fußt. Die Einengung des Zuganges nur von wenigen Disziplinen her, etwa nur der Medizin oder Psychologie, würde die zukünftige wissenschaftliche und praktische Arbeit und Entwicklung der Psychotherapie – entgegen ihrer historisch gewachsenen Tradition – von ganz wesentlichen Grundlagenwissenschaften isolieren" (Erl. der RV-PthG; zit. nach Kierein et al., 1991, S. 136).

Im Sinne von Professionalisierung, Wissenschaftlichkeit und Konsumentenschutz bedingt dieser offene Zugang zur Psychotherapieausübung die oben erwähnte, zweistufige Ausbildung. Das psychotherapeutische Propädeutikum bildet die gemeinsame Grundlage für alle nach dem PthG ausgebildeten bzw. auszubildenden PsychotherapeutInnen. Danach können die AusbildungskandidatInnen eine spezielle, schulenspezifische Ausbildung (Fachspezifikum) absolvieren.

Literatur
Kierein, M., Pritz, A. & Sonneck, G. (1991): Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz. Kurzkommentar, Wien: Orac

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