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Gesetzliche Voraussetzungen für die selbständige Ausübung der Psychotherapie

Voraussetzungen für die Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste bzw. zur selbstständige Ausübung der Psychotherapie:

  1. Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
  2. erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
  3. Vollendung des 28. Lebensjahrs
  4. Gesundheitliche Eignung
  5. Vertrauenswürdigkeit
  6. Deutschkenntnisse
  7. Berufshaftpflichtversicherung

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