Gesetzliche Voraussetzungen für die selbständige Ausübung der Psychotherapie
Voraussetzungen für die Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste bzw. zur selbstständige Ausübung der Psychotherapie:
- Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
- erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
- Vollendung des 28. Lebensjahrs
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Deutschkenntnisse
- Berufshaftpflichtversicherung