Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Das psychotherapeutische Fachspezifikum

Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der schrittweise auf die selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet. Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der/die Ausbildungsteilnehmer/in den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der/die Ausbildungsteilnehmer/in selbständig mit KlientInnen arbeiten, wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen PsychotherapeuInnen supervidiert werden müssen (mind. 600 Stunden Praxis).

Gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachspezifikum

Grundlegende Voraussetzungen für das psychotherapeutischen Fachspezifikum sind die Eigenberechtigung, die Vollendung des 24. Lebensjahres und die erfolgreiche Absolvierung des Propädeutikums. Zudem müssen Sie eine der folgenden Vorbildungen bzw. Studienabschlüsse haben:

  • Akademie für Sozialarbeit
  • ehemalige Lehranstalt für gehobene Sozialberufe
  • pädagogische Akademie (Pädagogische Hochschule)
  • eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung
  • (Kurz-)studium Musiktherapie
  • Hochschullehrgang Musiktherapie (Bachelorstudium Musiktherapie)
  • Ausbildung im diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst oder gehobenen medizinisch-technischen Dienst
  • Studium der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Theologie
  • Studium für das Lehramt an höheren Schulen

Liegt keine dieser Vorbildungen bzw. Studienabschlüsse vor, wird die besondere persönliche Eignung durch ein Gutachten des Psychotherapiebeirates festgestellt (kostenpflichtiges Verfahren). Anschließend ergeht ein Zulassungsbescheid.

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.