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Abschluss


Abschlussarbeit

Im Rahmen des Universitätslehrgangs ist eine Abschlussarbeit in Form einer Praxisreflexion im Umfang von 3 ECTS-Anrechnungspunkten (75 Stunden) zu verfassen. Das Thema der Abschlussarbeit ist einem der Module zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Module zu stehen. Die Abschlussarbeit wird von der wissenschaftlichen Leiterin/dem wissenschaftlichen Leiter beurteilt und soll zeigen, dass der/die Studierende über die Fähigkeit verfügt, theoretisches Wissen mit praktischen Erfahrungen in Verbindung bringen und wissenschaftsbasiert diskutieren zu können.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung ist eine mündliche kommissionelle Fachprüfung im Ausmaß von 3 ECTS-Anrechnungspunkten (75 Stunden). Sie kann erst absolviert werden, wenn sämtliche anderen Studienleistungen erbracht wurden. Vor Zulassung zur Abschlussprüfung wird die erfolgreiche Absolvierung der theoretischen Ausbildung gemäß § 3 Abs. 1 leg. cit. PthG und der praktischen Ausbildung gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. P thG durch die wissenschaftliche Leiterin/den wissenschaftlichen Leiter geprüft.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind (a) die öffentliche Präsentation der Abschlussarbeit (maximal 10 Minuten), (b) das Modul, dem die Abschlussarbeit zugeordnet ist (maximal 10 Minuten), (c) die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie (maximal 10 Minuten) und (c) ein weiteres Modul nach Wahl (maximal 10 Minuten). Die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter  gibt  nach  der  Abschlussprüfung  eine  mündliche  Stellungnahme  zur Eignung der/des Studierenden für den Beruf der Psychotherapeutin/des Psychotherapeuten ab. Der positive Abschluss ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in das Fachspezifikum.

Abschlussprüfungstermine werden (abgesehen von der Sommerpause) im Intervall von etwa 6 bis 8 Wochen angeboten. Die Abschlussprüfungen (jeweils max. 5 KandidatInnen) kommen nur zustande, wenn sich mindestens drei KandidatInnen unter Vorlage aller zu absolvierenden Teilbereiche zur Abschlussprüfung anmelden. Bedarfsorientiert werden auch zusätzliche Termine organisiert.

Akademische Abschlussbezeichnung

An die Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrgangs wird die Bezeichnung „Akademisch geprüfte Absolventin des Psychotherapeutischen Propädeutikums“ bzw. „Akademisch geprüfter Absolvent des Psychotherapeutischen Propädeutikums“ verliehen.

Akademische Abschlussfeier

Einmal pro Semester findet im feierlichen Rahmen in der Aula der Karl-Franzens-Universität traditionell die gemeinsame UNI for LIFE Zertifikatsverleihung statt, bei der auch die Absolventinnen und Absolventen des ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum im Beisein ihrer Familien, Freunde und anderer bedeutsamer WegbegleiterInnen geehrt werden.

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