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Zulassung: Kriterien & Fristen

Pro Studienjahr werden bis zu 20 Teilnehmer/innen in den ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum KOMPAKT aufgenommen. Voraussetzung für Ihre Aufnahme ist ein positiver Zulassungsbescheid der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung.

Gesetzliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Propädeutikum

Grundlegende Voraussetzung für das psychotherapeutische Propädeutikum ist die Eigenberechtigung. Zudem ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule, einschließlich Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder Studienberechtigungsprüfung ODER
  2. Abschluss im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst ODER
  3. individuelle Eignung einer für die Psychotherapieausbildung besonders motivierten Persönlichkeit; diese wird durch ein Gutachten des Psychotherapiebeirates festgestellt (kostenpflichtiges Verfahren); anschließend ergeht ein Zulassungsbescheid.

All jene, die über den sogenannten "Genieparagraphen" (siehe Punkt 3) zum Propädeutikum zugelassen wurden, sind nach positivem Abschluss des Propädeutikums auch zum Fachspezifikum zugelassen. Aus dem positiven Abschluss des Propädeutikums ergibt sich jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Aufnahme in das Fachspezifikum.

Zusatzkriterium KOMPAKT

Da die Durchführungsvariante KOMPAKT aufgrund der homogenen Anerkennungslage nur für Psychologiestuidrende und PsychologInenn konzipiert ist, ist für die Zulassung zusätzlich ein Nachweis über ein absolviertes oder aktuell betriebenes Psychologiestudium (auf Bachelor- oder Masterniveau) zu erbringen.

Zulassungsverfahren

Unmittelbar nach Ihrer Anmeldung zum Zulassungsverfahren senden wir Ihnen weitere Informationen zum Zulassungsverfahren zu. Die Aufnahme in den Lehrgang kann nur nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Plätze und unter Nachweis aller gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfolgen. Der Kostenbeitrag für die Teilnahme am Zulassungsverfahren zum ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum beträgt EUR 200,--. Eine entsprechende Rechnung senden wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung zum Zulassungsverfahren zu. Bitte beachten Sie, dass Ihr Aufnahmeantrag erst mit dem Einlangen des Rechnungsbetrages gereiht und bearbeitet werden kann.

Zulassungsfristen

Die Anmeldung zum Zulassungsverfahren ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass wir die Lehrgangsplätze in der Reihenfolge der einlangenden Anmeldungen (sofern sie positiv beschieden werden) vergeben. Erfahrungsgemäß empfiehlt sich eine Anmeldung bis März desjenigen Jahres, in dem Sie mit dem Psychotherapeutische Propädeutikum beginnen wollen.

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